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Produkte zum Begriff Miete:


  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

    Preis: 14.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
    Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.

    Wenn es Ärger mit dem Vermieter gibt, bietet »Das Mieter-Handbuch« praktischen Rat und wirksame Hilfe für Mieter - mit nutzbringenden Vorlagen, Vertragsmustern mit Erläuterungen, Checklisten, Musterbriefen und -formulierungen. Zum Heraustrennen, Ausfüllen, Verschicken und als Kopiervorlagen. Dieser Band ist in Kooperation mit dem DEUTSCHEN MIETERBUND entstanden. Mietvertrag, Miete und Mietpreisbremse, Modernisierung, Kündigung Nebenkostenabrechnung - wie wird korrekt abgerechnet? Was gilt bei Untervermietung, Haustieren, Feiern, Grillen auf dem Balkon? Schönheitsreparaturen - in welchen Abständen und in welchem Umfang? Mit allen Mietrechtsänderungen 2019 und den Reformvorhaben der Großen Koalition: Grundsteuer, Mieterhöhungen, Wohngeld, Klimaschutz.

    Preis: 18.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • 1/2 Miete (DVD)
    1/2 Miete (DVD)

    Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...

    Preis: 3.49 € | Versand*: 1.99 €
  • Wann darf der Mieter die Miete mindern?

    Der Mieter darf die Miete mindern, wenn die Mietsache Mängel aufweist, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Dies können beispielsweise Schimmel, Wasserschäden, Heizungsausfälle oder Lärmbelästigung sein. Die Minderung muss dem Vermieter schriftlich angezeigt werden und in angemessener Höhe erfolgen. Es ist wichtig, dass der Mieter die Mängel nicht selbst verursacht hat und dem Vermieter ausreichend Zeit gegeben wurde, die Mängel zu beseitigen. In schwerwiegenden Fällen kann der Mieter auch fristlos kündigen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Zahlt der Mieter die Miete nicht regelmäßig?

    Wenn der Mieter die Miete nicht regelmäßig zahlt, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, um die ausstehenden Zahlungen einzufordern. Dies kann eine Mahnung, eine Klage oder sogar eine Räumungsklage beinhalten, je nach den Gesetzen und Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes. Es ist wichtig, dass der Vermieter die entsprechenden rechtlichen Schritte unternimmt, um seine Rechte als Vermieter zu schützen.

  • Wer zahlt die Miete wenn der Mieter stirbt?

    Wer zahlt die Miete, wenn der Mieter stirbt? In der Regel geht die Mietzahlungspflicht auf die Erben des Verstorbenen über. Falls der Verstorbene alleine in der Wohnung gelebt hat, müssen die Erben die Miete weiterhin bezahlen, bis das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet ist. Es ist wichtig, dass die Erben den Vermieter über den Todesfall informieren und gegebenenfalls eine Kündigung des Mietvertrags einreichen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Verstorbene eine Mietausfallversicherung abgeschlossen hat, die die Miete für einen bestimmten Zeitraum übernimmt.

  • Wer übernimmt die Miete Wenn ein Mieter verstorben ist?

    Wer übernimmt die Miete, wenn ein Mieter verstorben ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sind die Erben des verstorbenen Mieters für die Zahlung der Miete verantwortlich. Falls keine Erben vorhanden sind, kann das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter bestimmen, der die Angelegenheiten des Verstorbenen regelt. Es ist wichtig, dass die Vermieter über den Todesfall informiert werden, damit eine Lösung gefunden werden kann. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Miete aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt wird.

Ähnliche Suchbegriffe für Miete:


  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Was tun, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt?

    Wenn der Mieter die Miete nicht zahlt, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem auf informellem Wege zu lösen, indem Sie den Mieter kontaktieren und ihn an seine Zahlungsverpflichtungen erinnern. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können Sie eine schriftliche Mahnung senden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Räumungsklage. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen.

  • Müssen Mieter aufgrund von Corona keine Miete mehr zahlen?

    Nein, Mieter müssen trotz der Corona-Pandemie weiterhin ihre Miete zahlen. Es gibt jedoch in einigen Ländern und Bundesländern vorübergehende Regelungen, die Mieter vor Kündigungen schützen, wenn sie aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen im eigenen Land oder Bundesland zu informieren.

  • Wie kann ich einen Mietvertrag erstellen, wenn mein Mieter bereits Miete für mein Haus zahlt, aber wir keinen Mietvertrag haben?

    Wenn Sie bereits Miete für Ihr Haus erhalten, aber keinen schriftlichen Mietvertrag haben, sollten Sie einen Mietvertrag erstellen, um die Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter klar festzuhalten. Sie können einen Mietvertrag online finden oder einen Anwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtsgültig ist. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag wichtige Informationen wie Mietdauer, Mietbetrag, Zahlungsbedingungen und Pflichten von Vermieter und Mieter enthält.

  • Was passiert, wenn der Mieter die Lastschrift seiner Miete zurückzieht?

    Wenn der Mieter die Lastschrift seiner Miete zurückzieht, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Vermieter kann den Mieter zur Zahlung auffordern und gegebenenfalls eine Mahnung schicken. Wenn der Mieter weiterhin nicht zahlt, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

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