Produkte zum Begriff Kaution:
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Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.
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Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
Wenn es Ärger mit dem Vermieter gibt, bietet »Das Mieter-Handbuch« praktischen Rat und wirksame Hilfe für Mieter - mit nutzbringenden Vorlagen, Vertragsmustern mit Erläuterungen, Checklisten, Musterbriefen und -formulierungen. Zum Heraustrennen, Ausfüllen, Verschicken und als Kopiervorlagen. Dieser Band ist in Kooperation mit dem DEUTSCHEN MIETERBUND entstanden. Mietvertrag, Miete und Mietpreisbremse, Modernisierung, Kündigung Nebenkostenabrechnung - wie wird korrekt abgerechnet? Was gilt bei Untervermietung, Haustieren, Feiern, Grillen auf dem Balkon? Schönheitsreparaturen - in welchen Abständen und in welchem Umfang? Mit allen Mietrechtsänderungen 2019 und den Reformvorhaben der Großen Koalition: Grundsteuer, Mieterhöhungen, Wohngeld, Klimaschutz.
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Kann Mieter Kaution selbst anlegen?
Kann Mieter Kaution selbst anlegen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass Mieter ihre Kaution selbst anlegen. Allerdings müssen sie dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten, zum Beispiel dass die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden muss. Zudem sollten Mieter darauf achten, dass die Anlage sicher und flexibel ist, damit sie im Falle eines Auszugs schnell über die Kaution verfügen können. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Vermieter abzuklären, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist. Es ist auch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu minimieren.
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Kann Mieter mehr als Kaution verlangen?
Kann Mieter mehr als Kaution verlangen? In der Regel darf ein Vermieter nur die vereinbarte Kaution verlangen, die üblicherweise in Höhe von 2-3 Monatsmieten liegt. Es ist nicht erlaubt, zusätzliche Beträge als Sicherheit zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um vereinbarte Nebenkosten oder Schadensersatzansprüche. Mieter können sich bei überhöhten Forderungen an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt wenden, um ihre Rechte zu verteidigen. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und sich nicht von Vermietern zu unangemessenen Forderungen drängen lassen.
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Wann muss der Mieter die Kaution zahlen?
Der Mieter muss die Kaution in der Regel vor dem Einzugstermin oder spätestens bei der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter zahlen. Die genaue Frist kann im Mietvertrag festgelegt sein. Die Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen während der Mietdauer. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution in der Regel zurückgezahlt, abzüglich eventueller Kosten für Schäden oder ausstehende Zahlungen. Es ist wichtig, dass der Mieter den Betrag der Kaution rechtzeitig und vollständig zahlt, um Probleme mit dem Vermieter zu vermeiden.
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Warum zahlt der Mieter die Kaution nicht zurück?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen könnte. Zum Beispiel könnte es Schäden an der Immobilie geben, die der Mieter verursacht hat und die von der Kaution abgezogen werden müssen. Es könnte auch sein, dass der Mieter noch offene Mietzahlungen oder andere Verbindlichkeiten hat, die mit der Kaution verrechnet werden. In einigen Fällen kann es auch zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kommen, die dazu führen, dass die Kaution einbehalten wird.
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Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
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Was passiert mit der Kaution wenn der Mieter stirbt?
Wenn ein Mieter stirbt, wird die Kaution normalerweise an den Nachlass des Mieters zurückgegeben. Der Vermieter kann die Kaution verwenden, um eventuelle offene Rechnungen oder Schäden in der Mietwohnung zu begleichen. Falls die Kaution nicht ausreicht, um alle Verbindlichkeiten zu decken, kann der Vermieter Ansprüche gegen den Nachlass des Mieters geltend machen. Es ist wichtig, dass die Erben des Mieters den Vermieter über den Tod des Mieters informieren und die notwendigen Schritte zur Rückgabe der Kaution einleiten. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass die Erben des Mieters eine Bürgschaft stellen, um die Ansprüche des Vermieters abzusichern.
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Möchte der Mieter die Kaution ein Jahr lang einbehalten?
Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er die Kaution ein Jahr lang einbehält. In der Regel wird die Kaution jedoch nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abzug eventueller Ansprüche des Vermieters innerhalb einer angemessenen Frist zurückgezahlt. Der Mieter kann jedoch mit dem Vermieter vereinbaren, dass die Kaution für einen bestimmten Zeitraum einbehalten wird, zum Beispiel um eventuelle Nachzahlungen für Nebenkosten abzudecken.
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Was ist die übliche Höhe einer Kaution für eine Mietwohnung und welche Bedingungen können den Mieter berechtigen, die Rückerstattung der Kaution zu verlangen?
Die übliche Höhe einer Kaution für eine Mietwohnung beträgt in der Regel 2-3 Monatsmieten. Der Mieter kann die Rückerstattung der Kaution verlangen, wenn er alle Mietzahlungen geleistet hat, keine Schäden verursacht hat und die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlässt.
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Darf der Mieter die Kaution einbehalten? Wenn ja, wie viel?
Als KI kann ich keine Rechtsberatung geben, aber ich kann allgemeine Informationen liefern. In der Regel darf der Vermieter die Kaution einbehalten, um eventuelle Schäden zu decken, die der Mieter verursacht hat. Die Höhe der Kaution variiert je nach Land und Vertrag, es gibt jedoch oft gesetzliche Grenzen, wie zum Beispiel maximal drei Monatsmieten. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen des Mietvertrags und die geltenden Gesetze in Ihrem Land zu überprüfen.
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