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Produkte zum Begriff Betriebskosten:


  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

    Preis: 14.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
    Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.

    Wenn es Ärger mit dem Vermieter gibt, bietet »Das Mieter-Handbuch« praktischen Rat und wirksame Hilfe für Mieter - mit nutzbringenden Vorlagen, Vertragsmustern mit Erläuterungen, Checklisten, Musterbriefen und -formulierungen. Zum Heraustrennen, Ausfüllen, Verschicken und als Kopiervorlagen. Dieser Band ist in Kooperation mit dem DEUTSCHEN MIETERBUND entstanden. Mietvertrag, Miete und Mietpreisbremse, Modernisierung, Kündigung Nebenkostenabrechnung - wie wird korrekt abgerechnet? Was gilt bei Untervermietung, Haustieren, Feiern, Grillen auf dem Balkon? Schönheitsreparaturen - in welchen Abständen und in welchem Umfang? Mit allen Mietrechtsänderungen 2019 und den Reformvorhaben der Großen Koalition: Grundsteuer, Mieterhöhungen, Wohngeld, Klimaschutz.

    Preis: 18.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Welche Betriebskosten zahlt der Mieter?

    Welche Betriebskosten zahlt der Mieter? Die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, umfassen alle Kosten, die für den Betrieb des Mietobjekts anfallen, wie z.B. Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Hausmeisterdienste. In der Regel werden diese Kosten vom Mieter zusätzlich zur Kaltmiete gezahlt. Die genaue Aufstellung der Betriebskosten und deren Verteilung zwischen Mieter und Vermieter ist im Mietvertrag geregelt. Es ist wichtig, dass Mieter die Betriebskostenabrechnung genau prüfen und bei Unstimmigkeiten mit dem Vermieter klären.

  • Wer zahlt Betriebskosten Mieter oder Vermieter?

    Wer zahlt Betriebskosten Mieter oder Vermieter? Die Betriebskosten werden in der Regel vom Mieter getragen. Dies umfasst Kosten wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste. Der Vermieter kann jedoch bestimmte Betriebskosten auf den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar festgelegt ist, welche Betriebskosten vom Mieter zu tragen sind und welche vom Vermieter. In vielen Fällen werden Betriebskosten als Nebenkosten separat zur Miete vereinbart und abgerechnet.

  • Welche Betriebskosten muss der Mieter zahlen?

    Welche Betriebskosten muss der Mieter zahlen? In der Regel muss der Mieter die Kosten für Betriebskosten wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Grundsteuer tragen. Diese Kosten sind in der Regel im Mietvertrag festgelegt und werden als Nebenkosten zusätzlich zur Kaltmiete berechnet. Der Vermieter ist verpflichtet, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen, in der die tatsächlich angefallenen Kosten aufgeführt sind. Der Mieter hat das Recht, die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn er Zweifel an der Richtigkeit hat. Es ist wichtig, dass Mieter sich über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Betriebskosten informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  • Welche Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

    Welche Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen? In Deutschland darf der Vermieter gemäß der Betriebskostenverordnung bestimmte Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Schornsteinreinigung. Nicht umgelegt werden dürfen hingegen Kosten für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Verwaltungskosten. Es ist wichtig, dass die umlagefähigen Betriebskosten im Mietvertrag klar definiert sind.

Ähnliche Suchbegriffe für Betriebskosten:


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    Themenringbuch mit Register »Meine Betriebskosten«, Breite des Rückens: 5 cm, Inhalt pro Pack: 1 Stück, Höhe: 315 mm, Farbe: orange, weiß, Breite: 297 mm, für Format: A4, Material des Einbandes: Karton, Ringdurchmesser: 30 mm, Außentasche am Rücken: Nein, Einstecktasche vorhanden: Nein, Blattniederhalter vorhanden: Ja, Ringmechanik: 2-D-Ring-Mechanik, Ausführung des Einbands: glatt, Anzahl der Außentaschen: 0 Stück, Ordnen/Ordner/Dokumentenordner

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  • ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Sparen Sie Geld und Ärger! Der seit Jahren bewährte Ratgeber ABC des Mietrechts informiert zuverlässig über: Fallstricke in Formularverträgen, korrekte Nebenkostenabrechnung, Kündigungsrecht, insbesondere Eigenbedarfskündigung, Mangel der Mietsache, Möglichkeiten der Mieterhöhung, Recht zur Mietminderung, Renovierungspflicht des Mieters, Regelungen zur Haustierhaltung, Schadensersatzansprüche, Widerrufsoptionen, zahlreiche Querverweise auf angrenzende Begriffe und Erläuterungen gewährleisten umfassende Information. Neue Stichworte wie Erhaltungsmaßnahmen, Kalte Räumung, Kurzzeitvermietungen und Nutzerwechselgebühr wurden aufgenommen. Die Neuerungen zur Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip sowie dem Gebäudeenergiegesetz sind berücksichtigt.

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  • Kann man Mieter ohne Mietvertrag kündigen?

    Kann man Mieter ohne Mietvertrag kündigen? In der Regel ist es schwierig, Mieter ohne schriftlichen Mietvertrag zu kündigen, da die rechtlichen Bedingungen nicht eindeutig festgelegt sind. Ein mündlicher Mietvertrag kann jedoch in einigen Fällen gültig sein, insbesondere wenn der Mieter bereits längere Zeit in der Wohnung lebt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Mieter ohne Mietvertrag zu kündigen, von den spezifischen Umständen und Gesetzen in der jeweiligen Region ab.

  • Welche Kosten fallen üblicherweise unter die Betriebskosten einer Immobilie? Wie werden die Betriebskosten in einem Mietvertrag geregelt?

    Zu den Betriebskosten einer Immobilie zählen typischerweise Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Hausmeisterdienste. Die Betriebskosten werden im Mietvertrag festgelegt, entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung. Mieter können die Betriebskostenabrechnung prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einlegen.

  • Wer bekommt Original Mietvertrag Mieter oder Vermieter?

    Der Original Mietvertrag wird in der Regel dem Mieter ausgehändigt. Dieser hat das Recht, den Vertrag zu prüfen und zu unterzeichnen, bevor er in Kraft tritt. Der Vermieter behält in der Regel eine Kopie des Vertrags für seine eigenen Unterlagen. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine Kopie des unterzeichneten Vertrags besitzen, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist es jedoch der Mieter, der den Original Mietvertrag erhält.

  • Welche Rechte hat ein Mieter ohne Mietvertrag?

    Ein Mieter ohne Mietvertrag hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie ein Mieter mit Mietvertrag. Dazu gehören das Recht auf eine angemessene Mietwohnung, das Recht auf eine ordnungsgemäße Wohnnutzung, das Recht auf Reparaturen und Instandhaltung der Wohnung sowie das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist. Allerdings kann es ohne schriftlichen Mietvertrag schwieriger sein, bestimmte Rechte nachzuweisen, wie z.B. die Höhe der Miete oder die genauen Vertragsbedingungen. Es ist daher ratsam, einen Mietvertrag abzuschließen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln.

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